Anmeldung
Prüfungsanmeldung: Unterlagen und Fristen
Die Anmeldung läuft nicht über uns, sondern über den Prüfungsausschuss Rhein-Ruhr — und sie hat eine Frist, die nicht verhandelbar ist.
Alle Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin
Die Frist
Der häufigste Fehler
Der Weg
Anmeldung Schritt für Schritt
Antrag online stellen und bezahlen
Der Antrag auf Zulassung wird online über die Homepage des Prüfungsausschusses ausgefüllt und dort direkt bezahlt. Das ist der schnellste Weg und der von uns empfohlene.
Antragsformular ausdrucken
Nach dem Online-Antrag erhalten Sie eine E-Mail mit dem ausgefüllten Antragsformular. Dieses ausdrucken.
Unterlagen per Post senden
Das ausgedruckte Formular gemeinsam mit Führerscheinkopie, Seemeilennachweis und Passbild per Post an den Prüfungsausschuss senden.
Originale am Prüfungstag mitbringen
Das Original des Sportbootführerscheins und das Meilenbuch mit den Meilen vom Prüfungstörn legen Sie den Prüfern am Prüfungstag vor.
Unterlagen
Was Sie zusammenstellen müssen
Diese Unterlagen müssen eingereicht werden
Alle Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.
- Antrag auf Zulassung
- Online ausfüllen und direkt über die Homepage des Prüfungsausschusses bezahlen.
- Ausgedrucktes Antragsformular
- Kommt per E-Mail nach dem Online-Antrag.
- Ausdrucken und zusammen mit den folgenden Unterlagen per Post senden.
- Kopie des Sportbootführerscheins
- Mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen.
- Das Original ist zusätzlich am Prüfungstag vorzulegen.
- Seemeilennachweis
- Entsprechend den Zulassungsvoraussetzungen.
- Alle vorhandenen Seemeilen bereits mit einreichen.
- Die Meilen vom Prüfungstörn erhalten die Prüfer im Original am Prüfungstag.
- Aktuelles Passbild, 35 × 45 mm
- Ohne Kopfbedeckung.
- Nicht auf den Antrag aufkleben.
Gültigkeit
24 Monate für die Teilprüfungen
- Frist
- 24 Monate ab Bestehen einer SKS-TeilprüfungIn dieser Zeit müssen die ausstehenden Teilprüfungen abgelegt sein.
- Reihenfolge
- unerheblichFür die theoretische Prüfung ist praktische Erfahrung auf der Yacht allerdings von Vorteil.
Zuständig
Prüfungsausschuss Rhein-Ruhr
Zuständiger Prüfungsausschuss
- Prüfungsausschuss für amtliche Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse
- Rhein-Ruhr
- Elisabeth-Selbert-Straße 19
- 40764 Langenfeld
- Telefon 02173 - 963 932 2
- E-Mail pa@pruefungsausschuss-rhein-ruhr.org
- Leiter: Oliver Wiegand
Sprechzeiten und Anmeldung
- Dienstag bis Donnerstag, 09:00 – 12:00 Uhr
- Die Anmeldung läuft am besten online über die Homepage des Prüfungsausschusses.
- Zum Prüfungsausschuss Rhein-Ruhr
Gebühren
Kosten der Teilprüfungen
Die Gebühren der einzelnen Teilprüfungen setzt der Deutsche Segler-Verband fest. Eine detaillierte Übersicht liefert sein Gebührenrechner — dort geben Sie ein, welche Teilprüfungen Sie ablegen, und erhalten den aktuell gültigen Betrag.
Wir spiegeln diese Beträge bewusst nicht auf unserer Seite. Gebühren ändern sich, und eine veraltete Zahl auf einer Schulwebsite ist schlechter als keine.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Welcher Prüfungsausschuss ist für die Prüfung in Holland zuständig?
Der Prüfungsausschuss für amtliche Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse Rhein-Ruhr in Langenfeld, geleitet von Oliver Wiegand. Die Anmeldung läuft am besten online über die Homepage des Ausschusses. Anschrift, Telefonnummer und Sprechzeiten stehen auf unserer Anmeldeseite.
Was benötigt man für die Prüfungsanmeldung und wie sind die Fristen?
Alle Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingereicht sein. Dazu gehören der online gestellte und bezahlte Antrag auf Zulassung, das ausgedruckte Antragsformular per Post, eine Kopie des Sportbootführerscheins mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen, der Seemeilennachweis und ein aktuelles Passbild von 35 × 45 mm. Das Passbild wird nicht auf den Antrag geklebt.
Angaben zum Prüfungsausschuss
Erst der Törn, dann die Prüfung
Wir sagen Ihnen bei der Buchung, wann Ihr Prüfungstermin liegt — damit Sie die 14-Tage-Frist von Anfang an im Blick haben.